EU-Richtlinie DAC8 für Krypto-Steuern tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, vollständige Umsetzung bis 1. Juli 2026
Die vom Rat der EU im Oktober 2023 verabschiedete DAC8-Richtlinie verpflichtet Krypto-Plattformen ab dem 1. Januar 2026 dazu, Nutzer- und Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Die Unternehmen haben eine Übergangsfrist von sechs Monaten, sodass die vollständige Einhaltung der Vorgaben bis zum 1. Juli 2026 erreicht sein muss. Der Rahmen gilt für EU-Krypto-Dienstleister (CASPs) sowie für Anbieter außerhalb der EU, die EU-Ansässige bedienen, schließt Zentralbank-Digitalwährungen (CBDCs) und bestimmte E-Geld-Token aus und ermöglicht den automatischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, wie aus der Richtlinie hervorgeht.