FDIC-Vorsitzender Travis Hill: Stablecoins einschließlich Passthrough-Strukturen nicht einlagensicherungsfähig
FDIC-Vorsitzender Travis Hill erklärte auf dem Gipfel der American Bankers Association, dass Stablecoins nicht für den FDIC-Einlagenschutz in Frage kommen, einschließlich sogenannter "Passthrough"-Vereinbarungen. Weit verbreitete Token wie $USDC und $USDT verfügen damit nicht über eine bundesstaatliche Einlagensicherung. Die Entscheidung erfolgt nach Inkrafttreten des GENIUS Act, der den US-Regulierungsrahmen für Stablecoins festlegt und Emittenten zur Aufrechterhaltung von 1:1-Reserven verpflichtet. Nach diesem Gesetz werden Inhaber im Insolvenzfall eines Stablecoin-Emittenten als ungesicherte Gläubiger und nicht als versicherte Bankeinleger behandelt.