Russland verabschiedet Kryptogesetz: Jahreslimit von 3.800 US-Dollar für Privatanleger
KI-Marktzusammenfassung
Russlands Staatsduma hat ihr erstes umfassendes Gesetz zum Kryptomarkt verabschiedet, das Lizenz- und Registeranforderungen für Börsen und Verwahrstellen schafft und Banken verpflichtet, mutmaßlich nicht registrierte Plattformen zu blockieren. Während der Rahmen rechtliche Klarheit und gerichtlichen Schutz für Inhaber bietet, könnten strenge Regeln für den Zugang von Privatanlegern—einschließlich einer jährlichen Handelsobergrenze von ca. 3.800 US-Dollar pro Intermediär—die lokale Nachfrage einschränken. Übergangsbestimmungen erlauben nicht registrierte Tätigkeiten bis zum 1. Juli 2027.
Einflussstufe
● Medium
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● Neutral
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Russlands Staatsduma hat am 21. Juli (UTC+8) ein Gesetz verabschiedet, das erstmals einen umfassenden Regulierungsrahmen für Kryptowährungen schafft. Der Großteil der neuen Vorgaben soll am 1. September in Kraft treten.
Die Regelung etabliert einen Rechtsrahmen für Kryptobörsen, Verwahrer und weitere Anbieter digitaler Vermögenswerte. Gleichzeitig legt sie fest, wer Kryptowährungen erwerben darf und unter welchen Bedingungen.
Als Kryptobörse dürfen demnach nur Organisationen auftreten, die in einem speziellen Register geführt werden. Unternehmen können ihre Tätigkeit bis zum 1. Juli 2027 auch ohne Registrierung fortsetzen. Banken sind verpflichtet, Überweisungen zu verweigern, wenn sie den Verdacht haben, dass nicht autorisierte Anbieter eine Kryptobörse betreiben.
Zudem sieht das Gesetz gerichtlichen Schutz für Inhaber digitaler Währungen vor – unabhängig davon, ob diese Vermögenswerte zuvor deklariert wurden.
Privatanleger dürfen die liquidesten Kryptowährungen über lizenzierte Intermediäre erwerben; das jährliche Handelslimit liegt bei rund 3.800 US-Dollar je Intermediär. Qualifizierte Anleger können hingegen ohne Einschränkungen in beliebige Kryptowährungen investieren. (Quelle: Foresight News)