Russisches Verfassungsgericht prüft Fall zu Eigentumsrechten an USDT

Russlands Verfassungsgericht prüft einen Fall, der klären soll, ob Bürger Eigentumsrechte an Stablecoins wie USDT besitzen, berichtet DLNews. Der Moskauer Dmitry Timchenko hatte 2023 1.000 USDT verliehen, doch die Rückzahlung wurde verweigert; Berufungen vor Bezirks-, Ober- und Obersten Gerichten scheiterten mit der Begründung, Stablecoins fielen nicht unter die geschützte Kategorie Digitale Finanzanlagen. Timchenko legte daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgericht ein und argumentierte, keine andere Anlageklasse in Russland unterliege solchen Beschränkungen. Die Entscheidung wird in den kommenden Wochen in nicht-öffentlicher Form erwartet und gilt als bedeutender Präzedenzfall für die gerichtliche Anerkennung von Stablecoins in Russland, wobei Regulierungsexperten anmerken, dass fiatgebundene Stablecoins wie USDT nach russischem Recht nicht als Digitale Finanzanlagen gelten.