Berufungsgericht bestätigt 25-jährige Haftstrafe für Sam Bankman-Fried im FTX-Verfahren
Sam Bankman-Fried ist mit seinem bislang wichtigsten Berufungsangriff gescheitert. Damit schrumpfen die rechtlichen Optionen des früheren FTX-Chefs, während ein separates Gnadengesuch weiter anhängig ist.
Ein aus drei Richtern bestehendes Panel des U.S. Court of Appeals for the Second Circuit wies am Freitag einstimmig Bankman-Frieds Anfechtung seiner Betrugsverurteilung aus dem Jahr 2023 sowie der anschließenden 25-jährigen Freiheitsstrafe zurück. Richter Barrington Parker bezeichnete in der Begründung die Darstellung der Regierung als "robust" und sah ausreichende Beweise, die das Juryurteil im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Kryptobörse FTX tragen.
Kern des Falls: Milliarden aus Kundengeldern
Die Staatsanwaltschaft hatte Bankman-Fried vorgeworfen, rund 8 Milliarden US-Dollar an Kundengeldern von FTX zu Alameda Research umgeleitet zu haben, dem von ihm gegründeten Handelsunternehmen. Im Prozess sprachen die Ankläger von einem "Betrug epischen Ausmaßes". Eine Bundesjury verurteilte ihn 2023 in sieben Punkten, darunter Betrug und Verschwörung.
Das Berufungsgericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft: Während Bankman-Fried öffentlich Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden versichert habe, die Vermögenswerte seien sicher, seien FTX-Mittel zugleich für persönliche Ausgaben, politische Spenden, Investitionen und Immobilienkäufe verwendet worden.
Das Gericht verwarf auch den Einwand der Verteidigung, U.S. District Judge Lewis Kaplan habe unzulässig Beweise ausgeschlossen, die Bankman-Frieds Überzeugung gestützt hätten, FTX könne Auszahlungen bedienen. Unter Verweis auf etablierte Rechtsprechung stellte das Panel klar: Betrug liege vor, wenn Geld durch Täuschung erlangt werde. Kunden seien daher in dem Moment geschädigt worden, als ihre Gelder zu Alameda transferiert wurden – unabhängig von späteren Absichten oder einem Glauben an eine Rückzahlung.
Verfahrensgang: Wiederaufnahme scheiterte
Bankman-Fried betont seit Langem seine Unschuld. Er räumt Managementfehler bei FTX ein, bestreitet aber, Kundengelder gestohlen zu haben. Frühere Versuche, einen neuen Prozess zu erreichen, blieben erfolglos: Eine Rule-33-Bewegung mit Verweis auf neue Beweise wurde zunächst eingereicht und später zurückgezogen. Eine weitere Bitte um Wiederaufnahme lehnte Richter Kaplan ab, da es sich bei den Zeugen nicht um neu entdeckte handele.
Die Staatsanwaltschaft wies zudem die Darstellung der Verteidigung zurück, FTX sei vor dem Kollaps noch solvent gewesen. Nach ihren Angaben habe die Börse Berichten zufolge nur 105 Bitcoin gehalten, während Kundenansprüche sich auf nahezu 100.000 Bitcoin belaufen hätten.
Gnadengesuch und politische Signale
Unabhängig vom Berufungsverfahren stellte Bankman-Fried einen Antrag auf eine präsidentielle Begnadigung, in Unterlagen als "pardon after completion of sentence" klassifiziert. Öffentliche Unterstützung gilt als gering. Präsident Donald Trump sagte der The New York Times Anfang des Jahres, er plane keine Begnadigung; das Weiße Haus verwies Medien auf diese Aussagen. Senatorin Cynthia Lummis erklärte öffentlich, sie hoffe, Trump gewähre keine Gnade angesichts des Schadens für Kunden.
Aktueller Status und nächste Schritte
Der heute 34-Jährige verbüßt seine Strafe in einem Bundesgefängnis mit niedriger Sicherheitsstufe nahe Santa Barbara in Kalifornien. Nach Angaben des Bureau of Prisons liegt seine derzeitige Entlassungsberechtigung im Jahr 2044. Seine Anwälte reagierten zunächst nicht auf Anfragen zur Entscheidung.
Als verbleibende juristische Wege gelten ein Antrag auf erneute Verhandlung vor dem gesamten Second Circuit (en banc) oder eine Petition an den U.S. Supreme Court. Mit dem Urteil vom Freitag ist jedoch ein zentraler Ansatzpunkt zur Aufhebung der Verurteilung entfallen.
Bedeutung für den Kryptosektor
Die Entscheidung zementiert einen prominenten Meilenstein strafrechtlicher Verantwortlichkeit nach einem der größten Zusammenbrüche in der Kryptobranche. Über das Schicksal eines Gründers hinaus unterstreicht das Urteil die anhaltenden regulatorischen und strafrechtlichen Risiken für Börsen und Führungskräfte – und dass irreführende Vermischung von Kundengeldern harte Konsequenzen nach sich ziehen kann.