Berufungsgericht weist Antrag von Sam Bankman-Fried ab – 25 Jahre Haft bleiben bestehen
Sam Bankman-Fried ist mit dem Versuch gescheitert, seine Verurteilung wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Kryptobörse FTX aufheben zu lassen. Ein einstimmig entscheidendes Dreiergremium des US-Berufungsgerichts für den zweiten Bezirk (Second Circuit) wies seinen Antrag zurück. Nach Angaben von Reuters bewertete das Gericht die Darstellung der Staatsanwaltschaft als "konservatively stated, robust". Damit bleibt die 2024 verhängte Haftstrafe von 25 Jahren in Kraft.
Der Schuldspruch beruht auf Betrugs- und Verschwörungsvorwürfen, die sich auf das milliardenschwere Scheitern von FTX beziehen. Parallel zur erfolglosen Berufung verfolgt Bankman-Fried einen weiteren Weg: Anfang Juni wurde laut Berichten ein Gesuch um eine präsidiale Begnadigung eingereicht, das beim US-Justizministerium (Office of the Pardon Attorney) geführt wird.
Kernpunkte:
- Der Second Circuit hat die Berufung einstimmig zurückgewiesen; die 25-jährige Haftstrafe bleibt bestehen.
- Das Gericht sah die Beweisführung der Regierung als "robust" an und bestätigte den Schuldspruch.
- Bankman-Fried setzt auf einen Gnadenakt und beantragt eine präsidiale Begnadigung.
- Öffentliche Äußerungen von Präsident Donald Trump deuten auf geringe Chancen hin, trotz mindestens einer prominenten Begnadigung in seiner Amtszeit.
Begründung des Gerichts
Nach Einschätzung des Berufungsgerichts genügte das Verfahren samt Beweisaufnahme den hohen Anforderungen, die für eine Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung gelten. In den zitierten schriftlichen Ausführungen von Richter Barrington Parker wird der Gegensatz zwischen öffentlichen Aussagen Bankman-Frieds und den Vorwürfen der Anklage betont: Während er Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden versichert habe, Kundengelder seien bei FTX sicher, soll er FTX als "sein eigenes persönliches Sparschwein" genutzt haben. Genannt werden Ausgaben unter anderem für Immobilien, politische Spenden und Investitionen.
Begnadigungsantrag als zweites Gleis
Ungeachtet der gerichtlichen Niederlage setzt Bankman-Fried auf das Begnadigungsverfahren. Cointelegraph hatte berichtet, er habe formell eine präsidiale Begnadigung bei US-Präsident Donald Trump beantragt; der Antrag tauchte Anfang Juni auf der Website des Office of the Pardon Attorney auf. Anders als eine Berufung ist ein Gnadenakt kein juristisches Prüfverfahren zu möglichen Rechtsfehlern, sondern eine Ermessensentscheidung, die eher von politischen und öffentlichen Erwägungen als von Prozessstandards geprägt ist. In einem Interview mit Fox Business erklärte Bankman-Fried, er strebe "absolutely" eine Begnadigung an.
Trump: frühere Aussagen und bekannte Begnadigungen
Laut den im Beitrag referenzierten Berichten sagte Trump im Januar gegenüber The New York Times, er plane keine Begnadigung für Bankman-Fried. Ein Sprecher des Weißen Hauses lehnte einen Kommentar zum aktuellen Gesuch ab; Bloomberg verwies im Zusammenhang mit dem formellen Antrag auf Trumps frühere Aussagen.
Gleichzeitig gibt es Präzedenzfälle: Der Beitrag verweist darauf, dass Trump Ross Ulbricht, den Gründer des Darknet-Marktplatzes Silk Road, kurz nach seiner Rückkehr ins Amt begnadigte. Ulbricht hatte vor der Begnadigung im Januar 2025 zwei lebenslange Haftstrafen plus 40 Jahre verbüßt. In Debatten über politische Plausibilität wird dieses Beispiel häufig angeführt. Zugleich unterscheiden sich die Kontexte: Bankman-Frieds Fall wird weithin als klassischer Finanzbetrug in regulierten Märkten wahrgenommen, während Ulbrichts Fall oft entlang der rechtlichen Bewertung von Silk Road und der Rolle von Bitcoin als Zahlungsmittel diskutiert wird.
Signalwirkung für den Krypto-Sektor
Die Entscheidung des Second Circuit fällt in eine Phase anhaltend hoher regulatorischer und juristischer Aufmerksamkeit für die Kryptoindustrie nach mehreren prominenten Zusammenbrüchen. Für Marktteilnehmer ist die zentrale Aussage, dass große Börsenpleiten und damit verbundenes Verhalten weiterhin als potenziell strafrechtlich relevant behandelt werden und auch einer Berufungsprüfung standhalten können. Die Zurückweisung der Berufung unterstreicht zudem die hohe Hürde für eine nachträgliche Aufhebung eines Schuldspruchs, wenn das Urteil auf einem belastbaren Prozessakt beruht.
Ob es zu einer Begnadigung kommt, ist davon unabhängig und liegt im Ermessen des Präsidenten. Mit der Bestätigung des Schuldspruchs verengt sich allerdings der Spielraum für Entlastung über den klassischen Rechtsweg. Beobachter dürften nun vor allem zwei Punkte im Blick behalten: jede Bewegung im Begnadigungsverfahren und die Stabilität des strafrechtlichen Ergebnisses trotz weiterer Versuche, eine Erleichterung zu erreichen.