Türkei prüft Krypto-Steuerrahmen: TÜRMOB warnt vor Rechts- und Umsetzungsrisiken

Das türkische Parlament (TBMM) will ab der Woche ab Dienstag, dem 24. März, einen Gesetzentwurf mit weitreichenden wirtschaftlichen Anpassungen beraten. Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Besteuerung von Krypto-Assets. ‰3 Transaktionssteuer auf Verkäufe und Transfers Nach einer am 5. März vom Ausschuss für Planung und Haushalt angenommenen Änderung sollen Verkäufe und Übertragungen von Krypto-Assets über Krypto-Asset-Dienstleister künftig einer Transaktionssteuer unterliegen. Vorgesehen ist ein Satz von 3 Promille (‰3), berechnet auf Basis des Transaktionsbetrags oder des Marktwerts zum Zeitpunkt der Übertragung. Ziel sei es, informelle Aktivitäten einzudämmen und die Transparenz im Kryptomarkt zu erhöhen. 10% Einkommensteuer auf Gewinne Neben der Transaktionsabgabe sieht der Entwurf auch eine Besteuerung von Krypto-Gewinnen vor. Geplant ist eine Einkommensteuer von 10% auf die von Anlegern erzielten Profite. Beobachter werten dies als wichtigen Schritt hin zu einem seit Langem diskutierten Steuerrahmen für den Kryptosektor. TÜRMOB sieht Unklarheiten im Entwurf Der Verband der Kammern der vereidigten Buchprüfer und Finanzberater der Türkei (TÜRMOB) veröffentlichte Warnhinweise und verweist auf Unschärfen in der aktuellen Fassung. Genannt werden unter anderem: - Unklare Verrechnung von Gewinnen und Verlusten: Es bleibt offen, wie Trades über verschiedene Plattformen hinweg ermittelt werden. - Plattformübergreifende Transaktionen: Fehlende Ausnahmen könnten die Kosten erhöhen. - Mehrwertsteuerfrage: Unklar ist, ob Plattformgebühren der Umsatzsteuer unterliegen. - Inlands-/Auslandsabgrenzung: Unterschiede bei Quellensteuer und Meldepflichten könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen. - Fehlende Definition: Der Begriff "gleichartige Krypto-Assets" ist nicht eindeutig. - Übergangsregelung: Bestehende Investments werden nicht adressiert. Hinweis auf verfassungsrechtliches Risiko TÜRMOB betont zudem, dass ein zu weit gefasster Ermessensspielraum bei Steuersatz und Durchsetzung mit dem Grundsatz der "Gesetzmäßigkeit der Besteuerung" kollidieren könne. Daraus könnten spätere Rechtsstreitigkeiten entstehen. Entscheidungsphase für Markt und Investoren Fachleute sehen in dem Vorhaben zwar einen wichtigen Schritt, um den Kryptomarkt stärker zu formalisieren. Ohne präzise Umsetzungsregeln drohten jedoch erhebliche Probleme für Investoren und Branchenakteure. Die Beratungen im TBMM dürften maßgeblich bestimmen, wie sich Krypto-Assets und das Steuerregime in der Türkei künftig entwickeln.