US-Aufseher wollen bankähnliche KYC-Prüfungen für Stablecoin-Emittenten

Eine Gruppe US-amerikanischer Aufsichtsbehörden will strengere Identitätsprüfungen für Emittenten von Payment-Stablecoins einführen. Der Gouverneursrat der Federal Reserve veröffentlichte am Donnerstag einen gemeinsamen Vorschlag, der zusammen mit FinCEN, der FDIC, dem OCC und der NCUA erarbeitet wurde. Demnach sollen bestimmte "permitted payment stablecoin"-Emittenten wirksame Customer Identification Programs (CIPs) nach dem Bank Secrecy Act (BSA) vorhalten. Der Entwurf ist Teil der Umsetzung des GENIUS Act, umfasst 117 Seiten und würde zugelassene Payment-Stablecoin-Emittenten für BSA-Zwecke formal als Finanzinstitute behandeln. Vor Begründung einer Konto- bzw. Geschäftsbeziehung müssten Emittenten grundlegende Kundendaten erheben und verifizieren: Name, Adresse, Geburtsdatum (bei Unternehmen das Gründungsdatum) sowie eine Identifikationsnummer. Zusätzlich wären risikobasierte Verfahren erforderlich, um eine "hinreichende Gewissheit" über die wahre Identität jedes Kunden zu erlangen; maßgeblich seien unter anderem Größe des Emittenten, Geschäftsmodell, Kundenstruktur, Kontotypen und Onboarding-Methoden. Anknüpfungspunkt wäre die Aufnahme einer formalen Beziehung zum Emittenten, etwa für Ausgabe, Rücknahme, Verwahrung, Reservemanagement oder weitere autorisierte Dienstleistungen. Das bloße Halten oder Übertragen eines Stablecoins am Sekundärmarkt soll in der Regel keine Konto-Beziehung zum Emittenten begründen und damit typischerweise keine CIP-Pflichten auslösen. Die Behörden verweisen darauf, dass Identitätschecks für jede einzelne Stablecoin-Transaktion praktisch kaum umsetzbar wären, da Emittenten häufig keine direkte Beziehung zu Nutzern im Sekundärmarkt haben. Nach Veröffentlichung im Federal Register läuft eine 60-tägige Kommentierungsfrist. Für den Markt hätte eine Finalisierung spürbare Folgen: Viele Payment-Stablecoin-Emittenten würden in die Standard-AML-Vorgaben eingebunden, die Banken und Kreditgenossenschaften bereits erfüllen müssen. Das dürfte Compliance-Aufwand und Betriebskosten erhöhen. Zugleich zieht der Entwurf eine klarere Grenze zwischen direkten Emittenten-Beziehungen (CIP erforderlich) und allgemeiner Marktaktivität (meist nicht), was Peer-to-Peer-Transfers und intermediär gestützten Handel entlasten könnte. Der Vorschlag soll nicht nur für bundesrechtlich beaufsichtigte Emittenten gelten, sondern auch für Anbieter, die unter zulässigen, durch das Gesetz autorisierten staatlichen Aufsichtsrahmen arbeiten. Der GENIUS Act erlaubt Emittenten mit höchstens 10 Milliarden US-Dollar an ausstehenden Stablecoins den Betrieb unter zertifizierten State-Regimen. Das hat jüngst politischen Druck erzeugt, die Rolle der Bundesstaaten zu sichern: Am 16. Juni bat eine parteiübergreifende Gruppe um Senatorin Cynthia Lummis Finanzminister Scott Bessent um Klarstellung, wie Bundesstaaten eine Zertifizierung ihrer Stablecoin-Regelwerke erhalten können. NCUA-Chairman Kyle Hauptman erklärte, der Vorschlag "spiegele bestehende Anforderungen an die Kundenidentifizierung bei Kreditgenossenschaften" und stärke die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die NCUA hatte bereits verwandte Vorhaben angestoßen: im vergangenen Monat einen Entwurf zu operativen und Risikomanagement-Regeln für lizenzierte Payment-Stablecoin-Emittenten sowie eine separate, für Februar 2026 angekündigte Vorlage zu Emittentenanträgen. In den kommenden Wochen dürfte die Krypto-Branche den praktischen Zuschnitt der geplanten CIPs genau prüfen, insbesondere die Identitätsprüfung bei programmgesteuertem und API-basiertem Onboarding sowie das Zusammenspiel mit staatlich zertifizierten Regimen unter dem GENIUS Act.