US-Bundesgericht: Caitlyn Jenners Meme-Token JENNER ist kein Wertpapier

Ein Bundesrichter in Kalifornien hat entschieden, dass Caitlyn Jenners Meme Coin "JENNER" nach US-Bundesrecht nicht als Wertpapier einzustufen ist. Damit wies das Gericht die wertpapierrechtlichen Vorwürfe in einer geplanten Sammelklage ab. US District Judge Stanley Blumenfeld Jr. (Central District of California) gab am 16. April 2026 dem Antrag der Beklagten statt und wies die zweite geänderte Klageschrift in Naeem Azad et al. v. Caitlyn Jenner et al. (Case No. 2:24cv09768) ab. Am selben Tag erging ein gesondertes Endurteil, das das Bundesverfahren beendete. Über die Entscheidung berichteten zuerst Law360 und Bloomberg Law. Im Mittelpunkt stand der Howey-Test, mit dem US-Gerichte prüfen, ob ein Produkt als "Investment Contract" und damit als Wertpapier gilt. Dafür muss u. a. eine Investition in ein "common enterprise" vorliegen und eine Gewinnerwartung, die aus den Anstrengungen anderer resultiert. Blumenfeld sah das Kriterium des "common enterprise" als nicht erfüllt an. Nach Auffassung des Gerichts legte der als Lead Plaintiff benannte Lee Greenfield nicht plausibel dar, dass Investoren ihre Mittel gebündelt oder sich auf eine gemeinsame Teilhabe an Gewinnen und Verlusten geeinigt hätten, die über den reinen Tokenkauf hinausgeht. Das gelte auch mit Blick auf die behauptete Transaktionssteuer des Tokens, mögliche Buybacks oder Marketingaktivitäten. Da dieses Element fehlte, prüfte das Gericht die dritte Howey-Voraussetzung (Gewinnerwartung aus fremden Bemühungen) nicht weiter. Die bundesrechtlichen Wertpapieransprüche wurden in Bezug auf Greenfield mit prejudice, also endgültig in der Sache, abgewiesen. Ansprüche nach kalifornischem Recht, darunter commonlaw fraud und quasicontract, wies das Gericht ohne prejudice ab. Blumenfeld lehnte es ab, hierfür eine ergänzende Zuständigkeit (supplemental jurisdiction) auszuüben, sodass die Kläger die Vorwürfe vor einem kalifornischen Staatsgericht erneut erheben können. Auch die Ansprüche aller übrigen mutmaßlichen Klassenmitglieder außer Greenfield wurden ohne prejudice abgewiesen. Jenner hatte JENNER am 26. Mai 2024 auf Solana aufgelegt und kurz darauf auch auf Ethereum. Laut Klage sei der Token über Social Media stark beworben worden, unter anderem mit X-Posts, die KI-generierte Bilder und Hinweise auf Gewinnchancen enthalten hätten. Die Rosen Law Firm reichte die ursprüngliche Sammelklage im November 2024 im Namen von Käufern des Tokens im relevanten Zeitraum ein. Die Kläger argumentierten, Jenners Prominenz und ihre Promotion hätten eine vernünftige Gewinnerwartung aus ihren Anstrengungen begründet und damit den Howey-Standard erfüllt. Neben Jenner war auch ihre damalige Business-Managerin Sophia Hutchins als Beklagte benannt; Hutchins starb im Juli 2025. Jenners Anwälte hatten den Token durchgehend nicht als Wertpapier eingeordnet. Das Gericht hatte die erste Klage bereits am 9. Mai 2025 abgewiesen, weil die Kläger, darunter viele ausländische Investoren, US-bezogene Transaktionen nicht ausreichend dargelegt hätten. Anschließend änderten die Kläger ihre Klage und nahmen Greenfield, einen britischen Staatsbürger mit angeblichen Verlusten von mehr als 40.000 US-Dollar, als Lead Plaintiff auf. Jenner hatte das Verfahren zuvor als unbegründet bezeichnet und einen Legal-Defense-Fund eingerichtet. Sie verwies dabei auf mögliche Folgen für die Branche digitaler Vermögenswerte, falls das Verfahren anders ausgegangen wäre. Die Entscheidung reiht sich in eine wachsende Rechtsprechung ein, die spekulative Meme-Token von regulierten Wertpapieren abgrenzt. Sie bindet weder die Securities and Exchange Commission (SEC) noch andere Gerichte; die Einordnung hängt weiterhin stark von den jeweiligen Tatsachen und Klagevorwürfen ab. Gleichwohl dürfte das Urteil Argumentationsmaterial für Streitigkeiten um andere, von Prominenten beworbene Tokens liefern, auch im Umfeld öffentlicher und politischer Persönlichkeiten. Eine unmittelbare Berufung wurde nicht bekannt. Mit dem Endurteil ist das Bundesverfahren abgeschlossen; die offenen Fragen nach kalifornischem Recht bleiben bis zu einer möglichen Neuauflage vor einem Staatsgericht in Kalifornien ungeklärt.