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Indien stellt klar: E20-Kraftstoff führt nicht zur Ablehnung von Kfz-Versicherungsansprüchen

Die indische Regierung hat klargestellt, dass die Nutzung von E20-Kraftstoff nicht zur Ablehnung von Ansprüchen aus der Kfz-Versicherung führt. Zugleich kündigte sie an, Benzinsorten mit höheren Ethanolbeimischungen (E22, E25, E27, E30) von der zentralen Verbrauchsteuer auszunehmen, um den Ausbau von Ethanol-Blends zu beschleunigen. Die Maßnahme soll Indiens Abhängigkeit von Rohölimporten senken, die derzeit bei rund 85% liegt. Kurzfristig hatte das Ereignis keinen direkten Einfluss auf den Ölpreis, verstärkte jedoch Erwartungen einer strukturellen Abschwächung der Nachfrage nach Mineralölprodukten und wirkt damit am Rohölmarkt tendenziell belastend.