Großbritannien erkennt digitale Vermögenswerte als eigenständige Rechtskategorie an
Großbritannien hat digitale Vermögenswerte durch den Property (Digital Assets etc.) Act 2025 als eigenständige Vermögenskategorie gesetzlich verankert. Das am Dienstag in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es, Bitcoin, Stablecoins und vergleichbare Bestände als Eigentum zu behandeln, das sich von physischen Gütern oder vertraglichen Ansprüchen unterscheidet. Die Regelung schafft klarere Rechtsgrundlagen für Eigentumsstreitigkeiten und Vermögensrückgewinnungsverfahren.