Brasilien stellt Krypto-VASPs per neuer Resolution klassischen Brokerhäusern gleich
KI-Marktzusammenfassung
Die brasilianische Zentralbank hat mit der Resolution 580/2026 Schritte unternommen, um Krypto-VASPs im selben aufsichtsrechtlichen Rahmen wie Brokerhäuser zu regulieren. Damit werden ab dem 1. Januar 2027 strengere Anforderungen an Kapitalausstattung, Risikomanagement und Offenlegung eingeführt und der Zugang zu einer vereinfachten Behandlung als "niedriges Risiko" aufgehoben. Die Maßnahme erhöht die Compliance-Kosten und dürfte die Konsolidierung der Branche beschleunigen, wodurch die regulatorischen Gegenwinde für lokale Krypto-Marktaktivitäten sowie die Erbringung von Dienstleistungen zunehmen.
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Die brasilianische Zentralbank verschärft die Vorgaben für Kryptounternehmen und sogenannte Virtual Asset Service Providers (VASPs). Mit der am Mittwoch veröffentlichten Resolution Nr. 580/2026, die die Resolutionen 436/2024 und 201/2022 ändert, werden Anbieter virtueller Vermögenswerte sowie von ihnen geführte Konglomerate der Kategorie Typ 3 zugeordnet.
In dieser Typ-3-Klasse waren bislang Wertpapierbroker, Wertpapiervertriebsfirmen und Devisenbroker gebündelt. Mit der Neuregelung gelten für VASPs nun dieselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie für klassische Broker- und Wertpapiervertriebshäuser.
Ab dem 1. Januar 2027 unterliegen die betroffenen Institute einem Paket prudenzielle Vorgaben, darunter Regeln für das Risikomanagement, Kapitalanforderungen und Vorgaben zur Informationsoffenlegung. Die Zentralbank begründet den Schritt damit, die regulatorische Behandlung näher an jene von Broker- und Wertpapiervertriebsfirmen heranzuführen, da die Geschäftsmodelle funktionale Ähnlichkeiten aufwiesen. Dies entspreche internationalen Empfehlungen nach dem Grundsatz "gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regulierung".
Zudem sollen VASPs bis zum 30. Juni 2028 unabhängig von ihrer Größe in Segment 4 eingestuft werden. Segment 4 umfasst Institute, deren Größe unter 0,1% des brasilianischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegt. Gleichzeitig schließt die Resolution aus, dass VASPs in Segment 5 fallen können, das für Institute mit niedrigem Risikoprofil ein vereinfachtes Compliance-Regime vorsieht.
Die Zentralbank erklärte, man treibe damit den Aufbau eines sicheren und verhältnismäßigen Regulierungsrahmens für Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten in Brasilien voran, im Einklang mit internationalen Best Practices und der Entwicklung des Finanzsystems.
Laut Valor Económico stößt die Maßnahme in der Branche auf Kritik. Führungskräfte aus dem Kryptosektor rechnen mit steigenden Compliance-Kosten und weiterer Konsolidierung. Ein nicht namentlich genannter Manager sagte, es erscheine im Sinne von "gleichem Risiko, gleicher Regulierung" wenig schlüssig; positiv sei, dass die Regeln erst 2027 in Kraft treten und damit Zeit zur Anpassung bleibe.