Brasiliens Zentralbank stellt Krypto-Dienstleister ab 2027 unter dasselbe Aufsichtsregime wie Wertpapier- und Devisenbroker
KI-Marktzusammenfassung
Die brasilianische Zentralbank wird Krypto-Asset-Dienstleister ab 2027 einer maklerähnlichen aufsichtsrechtlichen Prudenziellen Aufsicht unterstellen, zusätzliche Anforderungen an Kapital, Risikomanagement und Offenlegung einführen und die vereinfachte Compliance bis Mitte 2028 abschaffen. Der Wechsel stärkt die regulatorische Klarheit und orientiert sich an globalen Standards nach dem Prinzip "gleiches Risiko, gleiche Regulierung", dürfte jedoch die Betriebskosten und den Konsolidierungsdruck für VASPs erhöhen und damit die regionale On-/Off-Ramp-Kapazität sowie die Liquiditätsbedingungen beeinflussen.
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Nach Angaben von BlockBeats vom 3. Juli hat die brasilianische Zentralbank die Resolution Nr. 580/2026 erlassen. Darin werden Anbieter von Dienstleistungen rund um virtuelle Vermögenswerte (Virtual Asset Service Providers, VASPs) der Aufsichtskategorie 3 zugeordnet und damit denselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterstellt wie Wertpapierbroker, Wertpapiervertriebe und Devisenbroker.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen VASPs unter anderem Vorgaben zu Risikomanagement, Kapitalausstattung und Offenlegung erfüllen. Spätestens zum 30. Juni 2028 sollen alle VASPs in den Regulierungsrahmen des Segments 4 überführt werden. Damit entfällt die Möglichkeit, das vereinfachte Compliance-Regime des Segments 5 zu nutzen, das für risikoarme Unternehmen vorgesehen ist.
Die Zentralbank begründet den Schritt mit dem Grundsatz "gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regulierung" und will die Regulierung virtueller Vermögenswerte an internationale Standards angleichen.